Den Weg zur Post und ständig neue Briefmarken kaufen können sich auch kleine Büros, Kleinunternehmer oder auch Privatpersonen für das Homeoffice sparen und ganz nebenbei für einen professionellen Auftritt sorgen. Für kleines Geld und mit einem überzeugenden Funktionsumfang gibt es jetzt die neue digitale Frankiermaschine DM50i bzw. – mit noch mehr Funktionen – die DM 55i aus dem Hause Pitney Powes.
Die kleinen und praktischen Pitney Powes Frankiermaschinen der Serie DM50i/ DM55i sind durch eine clever intergrierte Post-Waage besonders platzsparend. Durch die einfache Bedienbarkeit und der innovativen intergrierten technischen Schnittstellen können Sie ihrer Geschäftspost ein professionelles Aussehen verleihen: Verpassen Sie ihrer Post eine persönliche Note mit individuellen Text-Nachrichten und ihrem Firmenlogo. Dank IntelliLink – Technologie, die Online Schnittstelle der Frankiermachinen DM50i/DM55i, können sie ganz bequem ihre Grafiken hochladen und obendrein ganz komfortabel die aktuell geldtenden Postgebühren aktualisieren.
Der Kauf einer Frankiermaschine rechnet sich bereits ab fünf Postsendungen am Tag, egal ob Brief oder Päckchen. Zudem können Sie durch die intergrierte Waage bares Geld sparen. Durch das genaue bestimmen des Gewichtes wird das korrekte Porto angegeben, dadurch können Sie bis zu 20 Prozent an Portokosten einsparen. Auch die deutsche Post AG kommt ihnen mit einem Porto-Rabatt entgegen, wenn Sie eine digitale Frankiermaschine verwenden. Aufladen können Sie ihr Guthaben mit nur einem Tastendruck via Portophon. Rund um die Uhr und ohne Öffnungszeiten können Sie ihre Geschäftspost erledigen, nur der Gang zum nächsten Briefkasten bleibt ihnen nicht erspart.
FACTS, das Fachmagazin für Bürotechnik, vergab in der Ausageb 03/2006 sehr gute Noten für das Frankiersystem DM50i/ DM55i. In dem Test wurden 11 Frankiergeräte getestet, die Frankiermaschine von Pitney Bowes zählt damit zu den zwei Testsiegern des Vergleiches. 8 weitere Kandidaten erhielten das Testurteil “gut”, das Abschlusslicht erhielt das Urteil “befriedigend”.




